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Preisaushang (nach § 19 Fahrlehrergesetz)
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Klasse B
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| Grundbetrag |
für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts |
200,00 € |
| Vorstellungsentgelte*
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theoretische Prüfung |
10,00 € |
| praktische Prüfung (komplett) |
150,00 € |
| Fahrstunde (zu je 45 Minuten) |
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30,00 € |
Bes. Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)**
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auf Bundes- oder Landstraßen |
35,00 € |
| auf Autobahnen |
35,00 € |
| bei Dämmerung und Dunkelheit |
35,00 € |
*) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden **) Die Grundausbildung soll beim Ersterwerb der Klasse B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Die besonderen Ausbildungsfahrten werden daher in aller Regel erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt.
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